

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen beim Gesundheitsamt gemeldet werden.
Bei Auffälligkeiten oder Grenzwertüberschreitungen müssen sowohl Gesundheitsamt als auch Bewohner unverzüglich informiert werden.







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Schützen Sie sich vor Haftungsrisiken – lassen Sie Ihre Trinkwasseranlage prüfen.