FAQ - Ihre Fragen beantwortet

Wissenswertes für Eigentümer

Unsere Experten beantworten Ihre FAQ rund um die Trinkwasserverordnung

Sauberes und frisches Trinkwasser – gemeinsam den hohen Standard halten

Die Trinkwasserversorgung in Deutschland steht im internationalen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau. Sauberes und frisches Trinkwasser ist in Deutschland Normalität. Doch auch wenn vom Versorger bis zur Wasseruhr auf vielfache Parameter getestetes reines Wasser geliefert wird durchströmt reines Wasser häufig nicht gewartete Filter, alte Rohrsysteme und stagniert in nicht vollständig zurückgebauten Totleitungen.

Reines Wasser wird also häufig in der Hausinstallation belastet.

Allgemeine Fragen zur DIWA

Die DIWA Gruppe vereint spezialisierte Unternehmen mit einem gemeinsamen Ziel: Immobilien und insbesondere Trinkwasserinstallationen hygienisch und technisch einwandfrei zu erhalten – vom Trinkwasser bis zur kompletten Gebäudetechnik.
Der Hauptsitz der DIWA Gruppe befindet sich in Rohrdorf, weitere Standorte sind Nürnberg/Fürth, Berlin-Hoppegarten, Bad Nauheim und Melle.

Wir sind bundesweit tätig – mit regionalen Teams und Partnerbetrieben, die in vielen Städten vor Ort im Einsatz sind.

Das DIWA Institut für Wasseranalytik arbeitet vor allem für Haus-, Immobilien- und Bestandsverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Immobilieneigentümer, öffentliche Einrichtungen sowie Betreiber von Wasserversorgungsanlagen. Für Hausverwaltungen ist das DIWA Institut der verlässliche Partner für die rechtskonforme Abwicklung der Trinkwasserverordnung – mit einem Leistungsportfolio, das je nach Bedarf alle Bereiche der Trinkwasserhygiene und -analytik abdeckt.

Von der Objekterfassung über die Koordination der Trinkwasseruntersuchung, die Befundauswertung und sämtliche Dekontaminationsmaßnahmen bis hin zur technischen Umsetzung von Sanierungen und der Wartung Ihrer Trinkwasseranlagen erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand – passgenau abgestimmt auf Ihre rechtlichen und technischen Anforderungen.

Alle Leistungen erfolgen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben (TrinkwV, DIN EN ISO-Normen, DVGW-Arbeitsblätter). Die eingesetzten Labore sind durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditiert, und alle Probenehmer werden regelmäßig geschult und sind fest in das Qualitätsmanagement der Labore eingebunden.

Ja! Wir bieten vielfältige Einstiegsmöglichkeiten in den Bereichen Technik, Labor, Verwaltung und Projektmanagement.
Alle aktuell ausgeschriebenen Stellen sowie weitere Informationen zur DIWA Gruppe als Arbeitgeber finden Sie unter: jobs.diwa-gruppe.de

Fragen zur Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Qualität, Überwachung und Anforderungen an Trinkwasser, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.

Für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung ist der Betreiber bzw. Eigentümer der (Gebäude-)Wasserversorgungsanlage verantwortlich.

Trinkwasseruntersuchungen stellen sicher, dass das Wasser frei von gesundheitsgefährdenden Keimen und Schadstoffen ist. Sie dienen dem Schutz der Bewohner und der Erfüllung gesetzlicher Betreiberpflichten.

Auf die Frage, ob eine Kaltwasserbeprobung, also auf mikrobiologische und chemische Parameter rechtlich verpflichtend ist, ist die Antwort eindeutig: Nein. Aber nur auf den ersten Blick. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet im §5 jeden Betreiber, das abgegebene Trinkwasser so bereitzustellen, dass es “rein” und “genusstauglich” ist und mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Diese Regeln sind in Normen konkretisiert und verlangen, dass Risiken für die Trinkwasserhygiene erkannt und behoben werden.

Wichtig: Die Einhaltung der Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Parameter ist verpflichtend in §§ 6 und 7 der TrinkwV geregelt. Der Betreiber muss nachweisen können, dass das Wasser diesen Anforderungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht – egal ob warm oder kalt.
Die Untersuchung auf Kaltwasser-Parameter ist kein Selbstzweck, sondern ein zentraler Baustein für die rechtssichere, nachhaltige und verantwortungsvolle Bewirtschaftung Ihrer Immobilien. Sie entspricht sowohl der aktuellen Rechtslage und den Empfehlungen maßgeblicher Fachgremien – und somit auch den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Fragen zur Trinkwasseruntersuchung – Prozess und Aufgaben

Fragen zur Trinkwasser-untersuchung – Prozess und Aufgaben

Bei der DIWA erfolgt die Trinkwasseruntersuchung in klar strukturierten Schritten:

  • Im ersten Schritt erfolgt immer die Objekterfassung der Trinkwasseranlage, das bedeutet technishce Bestandsaufnahme, Erstellung eines Probenahmeplans, die Festlegung des Untersuchungsintervalls sowie die Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Im zweiten Schritt folgt die Probenahme durch ein akkreditiertes Labor. Anschließend werden auf Basis der labortechnischen Untersuchung Befunde erstellt und von uns ausgewertet. Bei Bedarf werden konkrete Handlungsempfehlungen formuliert.
  •  
In gewerblich genutzten Gebäuden mit zentraler Warmwasserbereitung ist eine Trinkwasseruntersuchung mindestens alle drei Jahre, in bestimmten Fällen auch häufiger erforderlich.
In öffentlichen Einrichtungen mit Duschen oder aerosolverwirbelnden Einrichtungen, die einem wechselnden Personenkreis zur Verfügung stehen (z. B. Fitnessstudios, Arztpraxen), muss sie i.d.R. mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Werden Legionellen festgestellt, informieren wir umgehend und übernehmen – je nach Auftrag – die schriftliche Risikoabschätzung, Bewohnerinformation, Kommunikation mir Behörden, Unterstützung bei der Ursachenanalyse sowie die Erstellung passender Sanierungsempfehlungen.
Prüfpflichtig sind Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, von denen mindestens eine vermietet ist, in denen eine zentrale Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Litern Speichervolumen oder über drei Litern Leitungsinhalt besteht – und in denen Duschmöglichkeiten vorhanden sind.

Dies ist abhängig vom jeweiligen Parameter. Die Auswertungszeit bei Legionella nimmt in der Regel etwa 10-14 Tage in Anspruch. Die Auswertung der mikrobiologischen und chemischen Parameter im Kaltwasser beträgt im Normalfall 3-5 Tage.

Wenn es um Dekontaminationsmaßnahmen geht, geben wir das gerne an unsere Partnerunternehmen weiter. Basierend auf den in der Risikoabschätzung genannten Maßnahmen wird ein Sanierungsangebot erstellt.

Wir sind für Sie da.

Ob Erstprüfung, Wiederholungsuntersuchung oder Beratung zu Ihren Pflichten nach der Trinkwasserverordnung – das Team des DIWA Instituts steht Ihnen mit Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite.